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Die Teilkaskoversicherung ist eine
Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist
nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch erheblichen zusätzlichen Schutz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in
folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahlinklusive Einbruchteilediebstahl
- unmittelbare Einwirkung vonSturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese
Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen
werden.
- Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung
durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden
Die Jahresbeiträge der
Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der
Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur
Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt
berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp
(Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist
(Regionalklasse), ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien
erhältlich.
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