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Die Kernleistung der
Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer
dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
(Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen
Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann
sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistungen bei höheren
Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.
Neben dem Invaliditätsrisiko können
auch weitere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z.B. ein
fester Kapitalbetrag für den Falle des Unfalltodes des Versicherten vereinbart
werden. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb
eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung
einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem
deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten
trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den
Versicherungsbedingungen werden Invaliditätsleistungen in der Regel erst 12
Monate nach dem Unfallereignis fällig. Wenn auch eine Todesfallleistung
versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleitung eine
Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig
werden.
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